01/06/2020 Mehrkosten für Arbeitgeber bei der Betriebsrente

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des „Transferverlustes“ bei der externen Teilung gemäß §17 VersAusglG, sieht die Zeitschrift Versicherungswirtschaft deutliche Mehrkosten in Form von Verwaltungskosten bei der internen Teilung oder höheren Ausgleichswerten bei der externen Teilung auf die Arbeitgeber zukommen:  https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2020-05-27/urteil-in-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-belastet-arbeitgeber-mit-deutlichen-mehrkosten-fuer-die-betriebsrente/

05/12/2022 – No-Code als Heilmittel zur schnelleren Digitalisierung in der Finanzwelt?