22/04/2024 – Anhebung des Höchstrechnungszins

In einem aktuellen Interview des VersicherungsJournals äußert sich der Vorstandsvorsitzende der Versicherungsgruppe die Bayerische und DAV-Vorstandsmitglied Dr. Herbert Schneidemann zu den Auswirkungen einer Anhebung des Rechnungszinssatzes in der Lebensversicherung.

Hintergrund ist die von der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) empfohlene Erhöhung des HRZ in der Lebensversicherung von derzeit 0,25% auf 1,00% im Jahr 2025. Eine Entscheidung des Bundesministerium für Finanzen steht aus.

Wesentliche Punkte des Gesprächs sind die Frage nach der Vorlaufzeit, um betroffene Produkte anzupassen, wie sich die Anhebung auf das Garantieniveau und Anlage insb. in fondsgebundenen Produkten auswirkt (in diesem Zshg. Beitragsgarantie) und Änderungen auf die Brutto- und Nettobeiträge bei Biometrie-Produkten.

Das vollständige Interview können Sie hier lesen.

Quelle: VersicherungsJournal

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