04/04/2024 – Das Rentenpaket II

Am 05. März 2024 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenpaket II) vorgestellt. Die Notwendigkeit der Reform ergibt sich aus dem demografischen Wandel, der damit steigenden Kostenbelastung und Verschärfung der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ursachen sind vor allem eine steigende Lebenserwartung, der infolgedessen längeren Rentenbezugsdauer und der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969 („Babyboomer“).

Wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfs sind die Beibehaltung des Eintrittsalters von 67 Jahren, eine Festschreibung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2039, eine Anhebung des Beitragssatzes von 18,6% auf 20% ab 2028 (ab 2035 auf 22,3%) und die Einführung einer teilweise Kapitaldeckung zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung („Generationenkapital“). Durch erwartete Erträge von jhl. 10 Mrd. EUR soll diese durch Zuführung ab Mitte der 2030 Jahre einen Beitrag zur Stabilisierung des Beitragssatzes von 22,3% bis 2045 leisten.

Aufgebaut werden soll das Generationenkapital aus einem Darlehen von 12 Mrd. EUR im Jahr 2024 und einer jhl. Erhöhung um jeweils 3 Prozent in den Folgejahren. Ziel ist ein Volumen von 200 Mrd. EUR im Jahr 2036.

Des Weiteren ist eine Anhebung der Mindestrücklage in den Rentenkassen von bisher 0,2 auf künftig 0,3 Monatsausgaben vorgesehen. Um dies zu erreichen, ist lt. Gesetzesentwurf eine einjährige, einmalige Beitragssatzerhöhung vorgesehen.

Quelle: BMAS

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