11/14/2022 – Aktienrente, Teil 2
Nun ist es beschlossen. Das Bundesfinanzministerium führt die geplante Aktienrente als kapitalgedeckte Ergänzung zum bisher umlagefinanzierten Rentensystem ein.
Für den Einstieg wird im 2023 zunächst ein Volumen von 10 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in Form eines Darlehens zugeführt. Zukünftig wird dann ein Teil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in einen speziellen Fonds investiert werden.
Dies dient zum einen der Stabilisierung der Beitragsentwicklung, zum anderen aber auch der Entlastung des Bundeshalts, aus dem schon heute 100 Mrd. EUR jährlich zu diesem Zweck bereitgestellt werden – Tendenz steigend. Denn durch die demografische Entwicklung im Allgemeinen, im Besonderen aber auch durch die vor der Rente stehende Generation der Babyboomer, werden zukünftig noch weniger Erwerbstätige noch mehr Leistungsempfängern gegenüberstehen.
Die Erwartung ist, dass etwa ab dem Jahr 2035 der Effekt der Stabilisierung durch die Erträge greifen wird.
Zwar wird die Aktienrente grds. als gute Idee angesehen, Kritiker werfen jedoch ein, dass der zu Anfang eingezahlte Betrag i. H. v. zehn Milliarden EUR viel zu gering sei, um einen signifikanten Effekt im Hinblick auf die gewünschten Ziele zu haben – stattdessen müssten es 100 Mrd. EUR sein.
Und selbst dann wäre eine grundlegende Reform des gesetzlichen Rentenversicherungssystem unerlässlich.
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