04/12/2023 – DAV empfiehlt Anhebung des HRZ
Erstmalig seit 1994 empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) eine Anhebung des Höchstrechnungszins (HRZ).
Zuletzt wurde dieser im Juli 1994 von 3,5% auf 4,0% angehoben, ist seitdem aber stetig gesunken bis auf das heutige Niveau von 0,25% (seit Jan. 2022).
Dieses Zinsniveau würde zwar auch noch für 2024 gelten, 2025 könnte aber eine Anhebung auf 1.0% erfolgen – die Zustimmung des Bundesfinanzministerium vorausgesetzt.
Der HRZ stellt eine Obergrenze für den Rechnungszins dar, mit dem Lebensversicherungen bei Berechnung der Deckungsrückstellungen bei Vertragsabschluss kalkulieren dürfen.
22/04/2024 – Anhebung des Höchstrechnungszins
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